Die BHS feiert Rosenmontag 2025
Wie Sie sehen, hatten wir viel Spaß beim diesjährigen Rosenmontag!

Was ändert sich? Zunächst einmal muss man sich an neue Begriffsdefinitionen gewöhnen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 ff. UStGn.F.). Unterschieden wird dann (ab 1.1.2025) zwischen elektronischen Rechnungen (in derGesetzesbegründung auch als E-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen. Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n.F.) ist danach eine Rechnung, die in einemstrukturierten…
Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung? Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung gilt ab 1.1.2025. Angesichtsdes zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeberjedoch Übergangsregelungen (§ 27 Abs. 38 UStG n.F.) für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen: Bis Ende 2026… dürfen neben E-Rechnungen für ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermitteltwerden. Auch elektronische…
Am 04.09.2025 begehen wir mit unseren Kunden unser 35. Firmenjubiläum!Viele Jahre voller Vertrauen, Zusammenarbeit und gemeinsamer Erfolge verbinden uns! Lassen Sie uns das gemeinsam feiern und auf viele weitere bedeutende Augenblicke miteinander anstoßen!
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Was gilt für Rechnungsempfänger?Die neue E-Rechnungspflicht gilt wie dargestellt grundsätzlich ab 1.1.2025. Sofern ein inländischesUnternehmen als Rechnungsaussteller die o.g. Übergangsregelungen nicht in Anspruch nimmt,müssen inländische unternehmerische Rechnungsempfänger also bereits ab 1.1.2025 in der Lage sein,elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können. Andersals bisher ist die Rechnungsstellung per E-Rechnung auch nicht an…