Elektronische Rechnung – Jetzt wird es Ernst! – Teil 2

Was ändert sich?


Zunächst einmal muss man sich an neue Begriffsdefinitionen gewöhnen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 ff. UStG
n.F.). Unterschieden wird dann (ab 1.1.2025) zwischen elektronischen Rechnungen (in der
Gesetzesbegründung auch als E-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen.


Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n.F.) ist danach eine Rechnung, die in einem
strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische
Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung
(EN16931) entsprechen bzw. sich in diese umwandeln lassen. Erfüllt werden diese Anforderungen z.B.
von der XRechnung, die u. a. im öffentlichen Auftragswesen bereits zum Einsatz kommt, oder dem
hybriden ZUGFeRD-Format (Kombination aus einem PDF-Dokument und eingebetteter XML-Datei).
Auch andere Rechnungsformate, die nicht explizit in dem Schreiben genannt wurden, können
grundsätzlich die Anforderungen erfüllen, bspw. EDI.


Unter den Begriff der sonstigen Rechnung fallen Papierrechnungen, aber auch bspw. per Mail
versandte Rechnungen als PDF-Anlage.


Wichtig: Eine solche per E-Mail versandte PDF-Rechnung gilt demnach ab 2025 nicht mehr als
elektronische Rechnung!

Quelle: Connex Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH ∙ Niederlassung Köthen ∙ Sackstraße 22 ∙ 06366 Köthen
Telefon 03496 41560 ∙ koethen@connex-stb.de ∙ www.connex-stb.de

Ähnliche Beiträge

  • Coronakrise

    Coronakrise Liebe Mandanten, die Coronakrise stellt an uns alle hohe Anforderungen. In erster Linie heißt es gesund zu bleiben und durch das Vermeiden sozialer Kontakte andere Menschen zu schützen. Aber Sie und wir sind auch verantwortlich dafür, unsere Firmen und Unternehmen mit dem geringstmöglichen Schaden durch diese Krise zu bringen. Dafür braucht es einen klaren…

  • Höherer Mindestlohn

    Der Mindestlohn steigt, aber was bedeutet das für Sie und Ihr Unternehmen? Der gesetzliche Mindestlohn wird in zwei Schritten erhöht. Ab Januar 2026 auf 13,90 Euro und ab Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde. Für die Arbeitnehmer bedeutet das mehr Geld und mehr Kaufkraft. Für Sie entstehen aber auch höhere Personalkosten! Besonders in Branchen,…

  • Neue Taschen

    Liebe Kunden,wir freuen uns, ihnen mitteilen zu können, das ab sofort unsere neuen Stofftaschen für Sie bereitstehen.Bei Ihrem nächsten Besuch in unserem Haus erhalten Sie gerne einer dieser praktischen Taschen, um Ihre Unterlagen und Belegordner stilvoll und sicher zu transportieren.Freuen Sie sich auf ein schönes Extra und darauf ihre wichtigen Unterlagen künftig umweltfreundlich mitnehmen zu…

  • 33 Jahre BHS

    UND EINES TAGES, BABY,WERDEN WIR ALT SEIN,OH BABY,WERDEN WIR ALT SEIN…UND AN ALL DIE GESCHICHTEN DENKEN – DIE FÜR IMMER UNSERE SIND.– Julia Engelmann –    In diesem Sinne möchte ich der BHS rechtherzlich zu unserem diesjährigen Jubiläum gratulieren, denn die BHS besteht seit dem 01. Juli 2023 schon 33 Jahre. Und genau aus diesem…