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Elektronische Rechnung – Jetzt wird es Ernst! – Teil 2
Vonweb1078Was ändert sich? Zunächst einmal muss man sich an neue Begriffsdefinitionen gewöhnen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 ff. UStGn.F.). Unterschieden wird dann (ab 1.1.2025) zwischen elektronischen Rechnungen (in derGesetzesbegründung auch als E-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen. Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n.F.) ist danach eine Rechnung, die in einemstrukturierten…
Die BHS feiert Rosenmontag 2025
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Elektronische Rechnung – Jetzt wird es Ernst! – Teil 1
Vonweb1078Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung? Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung gilt ab 1.1.2025. Angesichtsdes zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeberjedoch Übergangsregelungen (§ 27 Abs. 38 UStG n.F.) für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen: Bis Ende 2026… dürfen neben E-Rechnungen für ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermitteltwerden. Auch elektronische…
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Elektronische Rechnung – Jetzt wird es Ernst!
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