Mai 2023: In Kürze sehen Sie hier Aktuelles
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https://www.mz.de/lokal/koethen/wie-die-bhs-in-kothen-menschen-beim-start-in-die-selbststandigkeit-begleitet-3700331
Was ändert sich? Zunächst einmal muss man sich an neue Begriffsdefinitionen gewöhnen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 ff. UStGn.F.). Unterschieden wird dann (ab 1.1.2025) zwischen elektronischen Rechnungen (in derGesetzesbegründung auch als E-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen. Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n.F.) ist danach eine Rechnung, die in einemstrukturierten…
Heute haben wir für einen kurzen, fröhlichen Moment die 5. Jahreszeit eingeläutet – mit selbstgebackenem Gebäck und einem Gläschen Sekt statt der klassischen Berliner. Ein kleines, buntes Highlight, das uns zeigt: Auch mitten im Arbeitsalltag darf ein bisschen Karnevalzauber sein!Doch keine Sorge, nach dem kurzen Anstoßen sind wir wieder voll bei der Sache und stürzen…
Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung? Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung gilt ab 1.1.2025. Angesichtsdes zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeberjedoch Übergangsregelungen (§ 27 Abs. 38 UStG n.F.) für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen: Bis Ende 2026… dürfen neben E-Rechnungen für ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermitteltwerden. Auch elektronische…
Das ist ein sehr spannendes Thema, dem wir uns nicht wirklich entziehen können. … in den nächsten Tagen werden wir „Schritt für Schritt“ darüber informieren: