SAVE THE DATE – Weihnachtsveranstaltung
Bitte halten Sie sich diesen Tag unbedingt frei – mit ROT in den Kalender 🙂
Was ändert sich? Zunächst einmal muss man sich an neue Begriffsdefinitionen gewöhnen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 ff. UStGn.F.). Unterschieden wird dann (ab 1.1.2025) zwischen elektronischen Rechnungen (in derGesetzesbegründung auch als E-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen. Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n.F.) ist danach eine Rechnung, die in einemstrukturierten…
Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung? Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung gilt ab 1.1.2025. Angesichtsdes zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeberjedoch Übergangsregelungen (§ 27 Abs. 38 UStG n.F.) für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen: Bis Ende 2026… dürfen neben E-Rechnungen für ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermitteltwerden. Auch elektronische…
Das ist ein sehr spannendes Thema, dem wir uns nicht wirklich entziehen können. … in den nächsten Tagen werden wir „Schritt für Schritt“ darüber informieren:
https://www.mz.de/lokal/koethen/wie-die-bhs-in-kothen-menschen-beim-start-in-die-selbststandigkeit-begleitet-3700331
Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung Unternehmer sind grundsätzlich berechtigt, eine Rechnung auszustellen, wenn sie eine Lieferung oder sonstige Leistung ausführen. Erbringen sie diese Leistung an einen anderen Unternehmer, sind sie sogar zur Rechnungsstellung verpflichtet, wenn der Umsatz nicht nach § 4 Nr. 8 – 29 UStGsteuerbefreit ist. Für die Rechnungsstellung haben Unternehmer 6 Monate (ab Ausführung…
Wir sind auf der Suche nach einem Mitarbeiter für den Bereich der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung. Du solltet eine kaufmännische Ausbildung besitzen, buchhalterische Erfahrung mitbringen und den Umgang mit Zahlen lieben. Du solltest Jemand sein, der gern im Team arbeitet, viel Empathie für unsere ganz unterschiedlichen Kunden mitbringt, neugierig ist und Lust auf stetig neues…