Elektronische Rechnung – Jetzt wird es Ernst! – Teil 1
Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung? Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung gilt ab 1.1.2025. Angesichtsdes zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeberjedoch Übergangsregelungen (§ 27 Abs. 38 UStG n.F.) für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen: Bis Ende 2026… dürfen neben E-Rechnungen für ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermitteltwerden. Auch elektronische…