Elektronische Rechnung – Jetzt wird es Ernst! – Teil 2
Was ändert sich? Zunächst einmal muss man sich an neue Begriffsdefinitionen gewöhnen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 ff. UStGn.F.). Unterschieden wird dann (ab 1.1.2025) zwischen elektronischen Rechnungen (in derGesetzesbegründung auch als E-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen. Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n.F.) ist danach eine Rechnung, die in einemstrukturierten…